Gewerbe

Abfall im großen Stil
Gewerbe

Gebühren für Unternehmen

Für jeden Gewerbebetrieb ist die Vorhaltung von mindestens einem Restabfallgefäß verpflichtend (AbfWS §12 Abs. 3). Das hierfür zu verwendende anschlusspflichtige Mindestvolumen legt der AWB nach pflichtgemäßem Ermessen fest.

Die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung bei Gewerbebetrieben beinhalten das Entleeren der Abfallgefäße, den Transport und die Entsorgung (AbfGebS §5 und §7).

Nicht darin enthalten sind die Kosten für die Einsammlung von Sperrmüll, Grünabfällen, Sonderabfällen und Elektroschrott. Diese können zum Teil auf Wunsch kostenpflichtig bestellt werden (siehe Zusatzleistungen).

Gewerbetonnen haben unterschiedliche Leerungsrhythmen, die sich außerdem in ihrem Leerungstag von den privaten Haushaltstonnen um ein paar Tage unterscheiden können. Die genauen Abfuhrtermine können unter Services > Abfuhrtermine als PDF-Kalender heruntergeladen werden.

Für die Abholung von Verkaufsverpackungen (Gelbe Tonne) ist nicht der AWB, sondern das „Duale System Deutschland“ (DSD) zuständig. Auftragnehmer ist im Kreis Ahrweiler die Firma Remondis. Vom AWB werden dafür keine Abfallgebühren erhoben. Die Kosten für Sammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen sind im Kaufpreis von verpackten Waren enthalten.